Unterstützung bei der Wohnungssuche

Von der Aufforderung zum Auszug aus dem Übergangswohnheim …… zum Abschluss eines eigenen Mietvertrags

Wir, die Mitglieder der Arbeitsgruppe WOHNEN 4.0, helfen Ihnen, eine Wohnung für Sie bzw. Ihre Beddarfsgemeinschaft zu finden, und

  • entwickeln gemeinsam mit Ihnen die Suchkriterien
  • generieren Suchaufträge
  • prüfen die Angebote auf Kompatibilität mit Jobcenter-Vorgaben
  • nehmen Kontakt mit den Anbietern auf
  • begleiten Sie zu Besichtigungsterminen
  • erstellen die Entscheidungsgrundlagen fürs Jobcenter
  • helfen bei der Interpretation von Mietvertragsklauseln
  • beantragen für Sie finanzielle Unterstützung für Erstausstattung, Umzugskosten und Mietkaution

Dazu treffen wir uns mit Ihnen regelmäßig im Interkulturellen Zentrum in Falkensee in der Bahnhofstraße 80. Bitte bringen Sie zum ersten Treffen folgende Unterlagen mit:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheid des Jobcenters
  • Meldebestätigung der Gemeinde (z.B. Falkensee)
  • WBS (Wohnberechtigungsschein) falls vorhanden

Wichtig ist Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Wohnungssuche. Dazu gehört zum einen, selbst im Internet nach Wohnungen zu suchen, die für Sie in Frage kommen. Das bedeutet, die Wohnungen

  • müssen in dem Bundesland liegen, das Ihrer Wohnsitzauflage entspricht, in der Regel das Land Brandenburg
  • und sie müssen von Größe und Kosten den Angemessenheitskriterien des Jobcenters für Ihre Bedarfsgemeinschaft entsprechen

Im ersten Gespräch geben wir Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Optionen bei der Wohnungssuche, damit Sie Ihre Erwartungen mit der Realität abgleichen können, denn wir können Ihnen nur da helfen, wo Sie Bereitschaft zeigen, die Bedingungen des Jobcenters und des Wohnungsmarktes anzuerkennen.

In Falkensee, Dallgow, Wustermark oder Brieselang gibt es fast keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Das bedeutet, dass Angebote im westlichen Havelland, z.B. in Rathenow oder Premnitz und selbst in kleineren Dörfern angenommen werden müssen, da Sie in den Übergangswohnheimen Platz machen müssen für neu ankommende Menschen, die dort untergebracht werden.

Auch wenn wir verstehen, dass Sie und Ihre Familie gerne im vertrauten Umfeld bleiben möch­ten, weil Sie hier Helfer und Freunde gefunden haben, Ihre Kinder vielleicht hier in den Kindergarten oder in die Schule gehen und Berlin mit seinen interessanten Einkaufsmöglich­keiten für Lebensmittel aus Ihrer Heimat so nah ist, können wir Ihnen das in den seltensten Fällen ermöglichen.

Voraussetzung für unsere Unterstützung ist, dass Sie zum einen regelmäßig zu den Sprechstunden kommen, um den Stand der Suche zu erfragen, und dass Sie die Bedingungen des Wohnungsmarktes in der Region akzeptieren.

 

Vom Abschied vom Übergangswohnheim …… zum Einzug in eine eigene Wohnung

 

Beim Auszug aus dem Übergangswohnheim und dem Umzug an einen anderen Ort unterstützen wir Sie auch, soweit das möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt sind alle erforderlichen Anträge gestellt und die meisten bürokratischen Hürden genommen. Wir versuchen, Sie und ihr Gepäck an den neuen Wohnort zu transportieren und wenn machbar auch kleine Möbel, Fahrräder, Kinderwagen etc. dorthin zu bringen. Das klären wir, wenn es soweit ist.

Und wir zeigen Ihnen, wo Sie auch am neuen Wohnort Informationen und Unterstützung finden. Denn in einer eigenen Wohnung müssen Sie nun viele Dinge selbst regeln, die im Heim bisher durch die Heimleitung oder die Sozialarbeiter bereitgestellt wurden. Dazu gehören unter anderem

  • Erstausstattung Möbel und Hausgeräte
  • Stromanschluss
  • Beleuchtung
  • Internet
  • etc.

Auch auf der bürokratischen Ebene bleibt einiges zu tun:

  • Neuanmeldung beim Bürgeramt
  • Ummeldung beim Jobcenter
  • Adressänderung bei
  • Ausländerbehörde
  • Bank
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Familienkasse
  • GEZ-Befreiung
  • Anmeldung in neuer KiTa / Schule
  • Anmeldung für neuen Sprachkurs