Medizin – Sprache

Neu Angekommende brauchen zum Spracherwerb Zeit, meist Jahre.

Besonders bei Gesundheitsbelangen ist Verständigung für Anamnese, Aufklärung und Compliance wichtig.  Zufallsdolmetscher, beispielsweise Personen aus dem familiären oder nachbarschaftlichen Umfeld, sind als Dolmetscher nicht gut geeignet, die Privatsphäre kann so nicht gewahrt bleiben. Sich verstanden fühlen, bildet Vertrauen und fördert die Kooperationsbereitschaft der Patientinnen und Patienten. Somit hat Sprachmittlung in die jeweilige Muttersprache nicht nur die Verständigungsfunktion, sondern schafft die nötige Vertrauensbasis und die Bereitschaft, an der Heilung mitzuwirken.

Sollten Sprachprobleme eine adäquate Anamnese, Beratung oder Behandlung unmöglich machen, wenden Sie sich unbedingt mit der Bitte um einen Dolmetscher an das Sozialamt

Tel: 03385/ 551-2110: Jens.Rix@havelland.de,

Tel..                   .-2552: Peggy.Pfeiffer@havelland.de oder

Tel…                  – 2551: Annett.Wessel@havelland.de

Rechtlch gesehen ist das Sozialamt für die Organistaion und Bezahlung von Dolmetschern zuständig. An diese Pflicht muss es immer wieder erinnert werden. Rechtliche Grundlage ist § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Der “Ratgeber Sprachmittler“ von der Landesarbeitsgruppe Gesundheit und Migration im Ministerium gibt eine Übersicht zu Dolmetscherdiensten in Brandenburg.

Herauzuheben ist der ehrenamtliche Sprachmittlerdienst von FaZIT Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz im Land Brandenburg.  Hier der Link zum online-Antragsformular.

Bei Kurzkontakten und Bagatellleiden können Anamnesebögen helfen.

Im tipdoc Gesundheitsbuch gibt es Anamnesebögen, Terminzettel, Einnahmeempfehlungen sowie Informationsblätter zu parasitären Erkrankungen in verschiedenen Sprachen.

Für Notfälle hat das takecare-Projekt gute 2-seitige frei verfügbare Bögen erstellt. Sie geben Anamnese- und Sprachhilfe zum Untersuchungsgang etc. Es gibt einen deutschsprachigen Musterbogen und identisch aufgebaute Bögen in 16 Sprachen.