Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Landrat hat den Bedarf an geeigneten Grundstücken und Gebäuden gegenüber den Kommunen bereits vor über einem Jahr signalisiert und die Kommunen gebeten, dem Landkreis geeignete Grundstücke oder Gebäude zu benennen. Leider waren die Reaktionen sehr verhalten. Aus diesem Grund wurden auch privat angebotene Grundstücke in die Prüfung mit einbezogen, um die Unterbringungsverpflichtung des Landkreises zu erfüllen. Die Standortentscheidung wurde durch die Zielstellung einer vergleichbaren Verteilungssituation in allen kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises für die Zuweisungen von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Landkreis Havelland getroffen.
Auf Vermittlung der Stadt Falkensee, welche ihrer gesetzlichen Pflicht zur Benennung von geeigneten Grundstücken nachgekommen ist, wurde dem Landkreis das Grundstück an der Spandauer Straße angeboten. Nach Prüfung erwies sich das Grundstück in Falkensee zur temporären Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft als geeignet.
Der Landkreis hat gemäß Landesaufnahmegesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung – nach Weisung – Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Festlegung der Aufnahmequote erfolgt jeweils zum Jahresanfang durch das Land. Von einem Landrat und auch Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamte muss man erwarten können, dass diese sich an geltende Gesetze halten und diese Verpflichtungen auch umsetzen.
Geplant ist eine temporäre Einrichtung mit einer Kapazität von 400 Plätzen. Erfahrungsgemäß bedeutet das eine Maximalbelegung von 360 Personen. Aktuell werden dem Landkreis überwiegend Personen mit Bleibeperspektive zugewiesen.
Die Gemeinschaftsunterkunft wird gemäß Baugesetz lediglich temporär errichtet. Der Pachtvertrag wurde mit dem Grundstückseigentümer bis zum Jahr 2030 abgeschlossen.
Temporäre Nutzung zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen.
Für die Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften werden grundsätzlich mit der Polizei abgestimmte Sicherheitskonzepte erarbeitet. Die Gemeinschaftsunterkunft wird durch ein zu beauftragendes Wachschutzunternehmen rund um die Uhr bewacht.
Die Kosten für die Errichtung belaufen sich auf ca. 5 Millionen Euro für die Errichtung der Gebäude inkl. gebäudetechnischer Ausstattung, Demontage und Abbau der Container nach Ende der Mietzeit sowie dem Mietzins für 2 Jahre.
Auf Grund gesetzlicher Beschränkungen ist eine Nachnutzung nicht möglich. Die Gemeinschaftsunterkunft wird nach Ablauf der Frist im Baugesetz oder bei fehlendem Bedarf zurückgebaut.

Bericht von Unser Havelland / Falkensee aktuell
Übergangswohnheim für 400 Flüchtlinge in Falkensee an der Spandauer Straße: Baustart ist erfolgt!
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