⚠ Abschiebungen nach Afghanistan – Information und Warnhinweise

Stand: Januar 2018
Seit Dezember 2016 gibt es regelmäßig Sammelabschiebungen von deutschen Flughäfen nach Kabul.
Nach einem Sprengstoffanschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai 2017, gab es bis August
keine Abschiebungen. Seit September 2017 finden wieder Sammelabschiebungen statt, mit der
Einschränkung, dass diese laut Aussage von Bundesinnenministerium und bayerischem
Innenministerium nur „Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer“ betreffen soll.
Hier ist aber Vorsicht geboten, da diese Begriffe nicht klar eingegrenzt werden. Ein
Rückübernahmeabkommen mit der afghanischen Regierung ermöglicht es der Bundesrepublik,
rechtskräftig abgelehnte alleinstehende Männer auch ohne Pass oder Papiere in das Krisengebiet
zurückzuschicken. Es ist völlig offen, wie lange die Einschränkung auf die drei Kategorien Straftäter,
Gefährder und Identitätstäuscher aufrechterhalten werden wird.
In vielen Fällen konnte die Abschiebung verhindert werden, indem erfolgreich Rechtsmittel (z.B. eine
Klage beim Verwaltungsgericht bzw. eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht) eingelegt
wurden oder ins Kirchenasyl gingen. Einige Personen konnten darüber hinaus am Tag der
Abschiebung nicht angetroffen werden.

Weitere Informationen mit hilfreichen Tips zum Verhalten und Unterstützen von Geflüchteten.

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