Niemand braucht Angst haben kein Geld zu bekommen. Die Ausländerbehörde zahlt nach Asylbewerberleistungsgesetz weiter, wer seinen Antrag erst im Juli abgibt.
Eine Fiktionsbescheinigung oder die Plastikkarte mit dem Aufenthaltsstatus ist notwendig zur Antragstellung.
Es sind viele Briefe der Ausländerbehörde zurückgegangen. Bitte kontrolliert, ob gut lesbar die VOLLSTÄNDIGEN NAMEN am Briefkasten stehen.
Die Seite des Landkreises soll auch bezüglich des SGB II eine Seite auf ukrainisch zum Erklären einrichten.
Bezüglich der Krankenkasse ist keine Mitgliedsbescheinigung notwendig! Es reicht die Mitteilung bei welcher Krankenkasse Sie sind, oder welche Krankenkasse Sie wählen wollen (Wahlrecht).
Gestern waren 130 Leute im Jobcenter. Das legt die Mitarbeiter:innen lahm. Es ist möglich den Antrag im Internet herunter zu laden und per Mail an das Jobcenter zu schicken oder per Posteinwurf. Elektronisch geht schneller, da elektronische Akten angelegt werden.
Es gibt zwar ein Online Terminvergabe System, man wird aber nicht schneller bearbeitet, wenn man persönlich vorspricht.
Wichtig ist ein Bankkonto. Bei Barauszahlung wird es zu deutlichen Verzögerungen kommen.
Die Sparkasse ist zuständig!